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AGB´s

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen des Z3 Computer, Greifplatz 5, 38640 Goslar, Inhaber: Peter Stolte (nachfolgend „Verkäufer“/ „ Z3 Computer“), gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers, die der Vertragspartner beim Verkäufer  im Ladengeschäft bezieht. Einer Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Vertragspartners  wird widersprochen, es sei denn, es wird in Schriftform etwas anderes vereinbart.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer iSd §§ 13,14 BGB gleichermaßen, soweit nicht für Unternehmer ausdrücklich andere Bedingungen genannt werden.

§ 2  Preise

(1) Die in unserem Ladengeschäft angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Für Servicedienstleistungen wie Einbau, Umbau, Aufrüstung, Installation, Virenentfernung, Datensicherung, Fehlerdiagnose gilt die in unserem Ladengeschäft aushängende Preisliste mit Stand vom 02.05.2015.

(3) Erfüllungsort für Servicedienstleistungen ist unser Ladengeschäft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 3 Gewährleistung

(1) Beim Kauf neu hergestellter Sachen haben Käufer für etwaige Sachmängel die in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Rechte.

(2) Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, so verjähren die Gewährleistungsrechte nach Ablauf von 6 Monate, vom Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung an.

(3) Vereinzelt verkauft der Verkäufer gebrauchte Computersysteme oder Komponenten im Kundenauftrag. In diesen Fällen wird nicht Z3 Computer Goslar, Vertragspartner des Kaufvertrages sondern der beauftragende Kunde. Z3 Computer Goslar schließt in diesen Fällen eine eigene Gewährleistung aus. Z3 Computer Goslar bietet jedoch auf Wunsch des Kunden eine Funktionsgarantie für einen Zeitraum von 30 Tagen an. Die Übernahme dieser Garantie erfolgt erst nach einem Test des Verkaufsgegenstandes durch Z3 Computer Goslar.

§ 4 Kulanz

(1) Zur Philosophie von Z3 Computer Goslar gehört es, den Kunden zufriedenzustellen. Daher gewährt Z3 Computer Goslar im Einzelfall nach eigenem Ermessen ein Umtauschrecht, sofern dies Z3 Computer Goslar aus Gründen der Kulanz geboten erscheint. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt.

(2) Statt des Umtausches kann Z3 Computer Goslar unter den Voraussetzungen von Abs 1 auch den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware erstatten.

(3) Entsiegelte bzw. nicht mehr eingeschweißte Datenträger von Spielen und anderer Software sind jedoch vom Umtausch ausgeschlossen. Handelt es sich um gebrauchte Spiele oder Datenträger, so kann der Umtausch nur innerhalb von 2 Tagen erfolgen.

(4) Vom Umtausch ausgeschlossen sind auch speziell im Kundenauftrag zusammengestellte Computersysteme.

§ 5 Servicedienstleistungen

(1) Für den Vertragspartner speziell angefertigte oder zusammengestellte Computersysteme gelten mit der Übergabe im Ladengeschäft als abgenommen. Der Vertragspartner kann sich das Computersystem bei Abnahme vorführen lassen und überprüfen. Z3 Computer Goslar kann dem Vertragspartner nach Ablauf des vereinbarten Fertigstellungs- /Abholungstermins eine Abnahmefrist von 2 Wochen setzen, nach der das Computersystem als abgenommen gilt.

(2) Wird nichts anderes vereinbart, so kann Z3 Computer Goslar eine Vergütung der Werkleistungen nach der Ladengeschäft aushängenden Preisliste mit Stand vom 02.05.2015 verlangen. Weitergehende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 6 Aufrüstungen, Entsorgung von Altteilen

(1) Rüstet Z3 Computer Goslar für den Vertragspartner ein Computersystem auf oder stellt ein neues Computersystem unter Verwendung von Bestandteilen eines alten Computersystems ( Altteile) zusammen, so ist der Vertragspartner gehalten, die verbliebenen Altteile nach Fertigstellung des neuen Systems wieder mitzunehmen.

(2) Eine Aufbewahrung von Altteilen kommt längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Fertigstellung in Betracht. Der Vertragspartner muss die Altteile bis zum Ablauf dieser Frist abholen oder die alsbaldige Abholung in Aussicht stellen. Andernfalls gilt das Schweigen des Vertragspartners als  Angebot zur Übereignung der Altteile an Z3 Computer Goslar, die von Z3 Computer Goslar angenommen wird. Z3 Computer Goslar wird die Altteile in der Regel der fachgerechten Entsorgung auf dem Wertstoffhof zuführen.

(3) Z3 Computer Goslar verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Fertigstellung auf die Folgen einer Nichtabholung nach  Abs 2 besonders hinzuweisen. Hinterlässt der Vertragspartner eine Telefonnummer oder eMail-Adresse über die er kostenfrei kontaktiert werden kann, so wird Z3 Computer Goslar den Vertragspartner ein letztes Mal zur Abholung auffordern.

(4) Im Übrigen findet § 5 dieser Geschäftsbedingungen Anwendung.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung  für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, ausgenommen bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Vertragspartner ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Z3 Computer Goslar haftet nicht für Datenverluste und daraus resultierenden Folgeschäden auf Datenträgern, die Z3 Computer Goslar zum Zwecke der Vertragserfüllung oder aus sonstigen Gründen überlassen wurden.

(3) Erbringt Z3 Computer Goslar Leistungen, wie die Entfernung von Schadsoftwäre (zB: Viren oder Trojaner) oder die Neuinstallation von Betriebsssystemen, so versucht Z3 Computer Goslar mit größtmöglicher Sorgfalt alle noch vorhandenen Daten zu retten. Bereits zerstörte Daten können häufig nicht wiederhergestellt werden. Ein Anspruch auf die Wiederherstellung sämtlicher Daten besteht nicht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von Z3 Computer Goslar.

§ 9 Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.